Bei der Demonstration anlässlich des Frauenkampftages in Leipzig war ein Redebeitrag vom „Frauen für Frauen“ Verein Leipzig zu hören, der einen Inhalt vermittelte, auf den wir hier kurz aufmerksam machen wollen.
Während in der radikalen Linken zumindest auf einer theoretischen Ebene Konsens ist, dass ein „Nein!“ einer Person ausreichen muss, damit das Gegenüber keine unerwünschten sexuellen Handlungen vornimmt, ist die Gesetzeslage der BRD davon weit entfernt. Ein „Nein“ reicht nicht aus, damit ungewollter Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung anerkannt wird. Sollte sich also eine Person, die zwar „Nein“ sagte, sich aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht körperlich gewehrt hat, für eine Anzeige entscheiden, geht der Täter (_die Täter_in) straf-frei aus und wird somit vom Gesetz geschützt.
Noch mal deutlich: Sex gegen den Willen von Betroffenen ist nicht strafbar! Nein heißt Nein! weiterlesen →